Familien- und Erbrecht München

Das Familien- und Erbrecht hat sich inzwischen zu einem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei entwickelt. Wir vertreten dabei nicht nur die Mandanteninteressen bei Scheidung und sonstigen familien- und erbrechtlichen Prozeßverfahren, sondern vor allem auch bei der vor- und außergerichtlichen Vermeidung oder Beilegung derartiger Konflikte. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung und Realisierung von maßgeschneiderten Auseinandersetzungskonzepten bei Ehekonflikten und Erbengemeinschaften, durch die zeit- und kostenintensive, häufig aber im Ergebnis dennoch unbefriedigende Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit vermieden, zumindest aber abgekürzt werden können.

Daneben beraten wir natürlich auch umfassend und individuell bei der sinnvollen Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie testamentarischen Verfügungen jeder Art.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in München
Dr. Andreas Simon
Sonnenstr. 20
80331 München
Tel: 089/59 71 61

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Stand: 12/2007